Hallo und Grüß Gott,
was ist eigentlich die Aufgabe des Bayerischen Landtags? Diese Frage will ich heute – im allgemeinen Überblick – beantworten.
Zunächst einmal: Der Landtag wird in der Regel alle fünf Jahre neu gewählt. Er setzt sich zusammen aus den Abgeordneten, die in ihrem jeweiligen Stimmkreis die Mehrheit erhalten haben (in unserem Fall im Hofer Land).
Und er setzt sich zusammen aus den Abgeordneten, die über die Liste ihrer Partei gewählt worden sind. Diese Listen betreffen immer den jeweiligen Regierungsbezirk: also Oberbayern, Niederbayern, Schwaben, Oberpfalz, Mittelfranken, Unterfranken. Und bei uns natürlich Oberfranken.
Jetzt zu den Aufgaben. Von denen sind drei wesentlich:
* Der Landtag wählt die Staatsregierung. Also einerseits den Ministerpräsidenten (oder die Ministerpräsidentin).
Und andererseits erteilt oder verweigert der Landtag die Zustimmung zu den einzelnen Mitgliedern der Regierung, die der Ministerpräsident ernennen möchte.
Das Gleiche gilt für die Anzahl und für den Zuschnitt der einzelnen Ministerien. Wenn der Ministerpräsident ein Mitglied der Staatsregierung entlassen will, braucht er ebenfalls die Zustimmung des Landtages.
* Der Landtag beschließt Gesetze. Er allein hat das Recht dazu. Ausnahme: Wenn es einen Volksentscheid gegeben hat. Wie der genau funktioniert, darüber schreibe ich bei passender Gelegenheit mehr. Vorschläge für Gesetze können eingebracht werden: von einem Mitglied des Landtags, von der Staatsregierung oder durch ein Volksbegehren (nicht zu verwechseln mit einem Volksentscheid). Auch zum Volksbegehren an passender Stelle mehr.
* Der Landtag kontrolliert die Regierung: Zu diesem Zweck steht den Abgeordneten ein umfassendes Frage- und Informationsrecht zur Verfügung.
Zudem wählt der Landtag, unter anderem, die Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und den Landesbeauftragten für den Datenschutz (auf Vorschlag der Staatsregierung).
Das war’s für heute! Bis zum nächsten Brief,
Ihr und Euer Abgeordneter,
Kristan v. Waldenfels