Landtagsbrief Nr. 12
Neulich hatte ich im Landtag Besuch: eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Hofer Land (siehe Fotos). Dabei wurde ich immer wieder auf die Wahlrechts-Reform der Ampel angesprochen. Und warum die Bayerische Staatsregierung dagegen klagt.
* Neben der Staatsregierung klagen – unter anderem – die Links-Partei und Tausende von Bürgerinnen und Bürgern.
* Das Ziel der Reform ist es, den Bundestag zu verkleinern: an sich sinnvolll.
* Allerdings erreicht die Reform dieses Ziel durch Schwächung der Erststimme. Die ist aber wichtig für die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit unserer Demokratie. In Zukunft ist es möglich, dass jemand mit seinem Erststimmen-Ergebnis einen Wahlkreis gewinnt. Aber dann trotzdem nicht in den Bundestag einziehen darf.
* Und sie erreicht dieses Ziel durch die Streichung der sogenannten Grundmandats-Klausel. Diese Klausel hat in der Vergangenheit die Folgen der Fünf-Prozent-Hürde abgemildert. Die Abschaffung der Klausel schwächt regional verankerte Parteien. Wie zum Beispiel die CSU. Oder auch die Links-Partei.
Am Wichtigsten aber: Die Reform hat einen schweren Geburtsfehler. Sie wurde nämlich gegen die Stimmen aller Oppositions-Parteien verabschiedet. Man sollte aber einen solch tiefen Eingriff nur mit einer sehr breiten Mehrheit vornehmen. Oder sogar möglichst im Konsens. Besonders dann natürlich, wenn die Reform der Opposition massiv schadet – wie es hier der Fall ist. Bis spätestens Herbst will das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden.
Davon aber abgesehen: Es war ein toller Tag, den wir alle zusammen im Landtag verbracht haben! Der nächste Besuchstag wird voraussichtlich im Herbst stattfinden.
Ihr und Euer Abgeordneter